Schiedsamtsbezirk

Beschreibung

Im Rahmen der Gerichtsbarkeit bilden die ehrenamtlich tätigen, vom Rat der Gemeinde gewählten Schiedsamtspersonen einen unbürokratischen und kostensparenden Weg rechtliche Streitigkeiten beizulegen. Dieses Amt wurde vor 180 Jahren mit dem Schiedsamtsgesetz eingeführt.

Ihre Aufgabe besteht sowohl in der Verhandlung sog. Privatklagesachen (z.B. Verleumdung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Beleidigung, o. ä.) als auch kleinerer bürgerlich-rechtlichen Angelegenheiten (z.B. Nachbarschaftsstreitigkeiten). Jede Schiedsamtsperson erhält einen eindeutigen Schiedsamtsbezirk.

Karte

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Parameter

 

Anzahl: 48

Nummer:  2-stellig

Beziehungen:
untergeordnete Blockabschnitte
untergeordnete Strassen mit Hausnummerbereichen

Beschreibung:
Fläche (m²)

Datenquelle: Rechts- und Versicherungsamt

Datenerfassung: Amt für Stadtentwicklung und Statistik

Stand: 1996

Aktualisierung: bei Bedarf

Datengrundlage: Deutsche Grundkarte 1:5.000