Stadtteil

Beschreibung

Die Gliederung des Stadtgebietes in die Stadtteile ergibt sich aus der Hauptsatzung der Stadt in der Fassung vom 17.10.96. Der Stadtteil ist die kleinste gesetzlich vorgesehene Gliederungseinheit eines Gemeindegebietes. Mehrere Stadtteile sind flächendeckend einem Stadtbezirk zugeordnet. Die Einteilung in Stadtteile obliegt im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung den Gemeinden (Satzung) und erfolgte für das Kölner Stadtgebiet erstmals 1957 überwiegend nach historischen Gegebenheiten und unter Berücksichtigung der speziellen Belange der kommunalen Verwaltung. Im Zuge der Kommunalen Gebietsreform 1975 kam es zur Eingemeindung angrenzender Gebiete. Die derzeitig gültig Stadtteilgliederung von Köln wurde 1992 mit der Neueinrichtung des Stadtteils Neubrück im Stadtbezirk Kalk hergestellt.

Karte

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Parameter

Anzahl: 85
Nummer: 3-stellig:
1 (Stadtbezirk: Innenstadt)
101 (Stadtteil: Altstadt-Süd)
Beziehungen:
übergeordneter Stadtbezirk
untergeordnete Stadtviertel
untergeordnete Stimmbezirke
untergeordnete Blöcke
untergeordnete Blockseiten
untergeordnete Blockabschnitte
untergeordnete Strassen mit Hausnummerbereichen
Beschreibung:
Name (40-stellig)
Fläche (qm)
Datenquelle: Satzung der Stadt Köln
Datenerfassung: Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Stand: 1992
Aktualisierung: bei Bedarf
Datengrundlage: Deutsche Grundkarte 1:5.000